Eingereichte Rechnung zurückrufen

Rufen Sie eine eingereichte Rechnung zurück, um sie aus dem Genehmigungsprozess zu entfernen und in einen Entwurfsstatus zurückzuversetzen. Anschließend können Sie die Rechnung bearbeiten und erneut zur Genehmigung einreichen.

Eingereichte Rechnung zurückrufen

  1. Gehen Sie zu Kreditorenbuchhaltung > Alle > Rechnungen.

  2. Suchen Sie nach der Rechnung, die Sie zurückrufen möchten.
  3. Wählen Sie am Ende der Zeile Weitere Aktionen > Rückruf aus.

    Sie können Rückruf auch auswählen, wenn Sie die Rechnungsdetails geöffnet haben.

  4. Rechnung aktualisieren: Wählen Sie Bearbeiten am Ende der Zeile aus.

  1. Gehen Sie zu Kreditorenbuchhaltung > Alle > Rechnungen.

  2. Suchen Sie in der Liste nach der Rechnung, die Sie zurückrufen möchten.
  3. Wählen Sie den Link Rückruf am Ende der Zeile aus.

    Sie können Rückruf auch auswählen, wenn Sie die Rechnungsdetails geöffnet haben.

  4. Um die Rechnung zu aktualisieren, wählen Sie in der gleichen Zeile Bearbeiten aus.

Sie können nun alle erforderlichen Korrekturen vornehmen und die Rechnung erneut einreichen, wenn Sie dazu bereit sind.

Was passiert, wenn Sie eine Rechnung zurückrufen?

  • Die Rechnung kehrt in den Entwurfsstatus zurück.

  • Die Genehmigenden werden benachrichtigt, dass die Rechnung aus der Genehmigungswarteschlange entfernt wurde.

  • Die ursprüngliche Einreichungsaktion wird aus der Genehmigungshistorie entfernt.

Wann Sie eine Rechnung nicht zurückrufen können

  • Die Rechnung wurde bereits genehmigt oder teilweise genehmigt.

  • Sie haben keine Berechtigung zum Bearbeiten von Rechnungen.

  • Sie arbeiten nicht in der Entität, in der die Rechnung erstellt wurde.

  • Die Rechnung wurde aus einer Kundenerstattung erstellt.

  • Rechnungen, die fakturierte Einzelpositionen enthalten, können nicht zurückgerufen werden.