Anlagevermögensverwaltung

Erfasste Abschreibungseinträge gesammelt rückgängig machen

Sie können jetzt auf der Seite "Abschreibung buchen" mehrere Abschreibungsbuchungen gleichzeitig rückgängig machen. Wenn Sie beispielsweise versehentlich Abschreibungen buchen oder einen Aktivposten wieder auf Überprüfung setzen möchten, können Sie alle Buchungen schnell rückgängig machen, was Zeit spart und den manuellen Aufwand verringert.

Buchen Sie die Abschreibungsliste mit einigen ausgewählten Einträgen. Zeigt die Schaltfläche "Buchung rückgängig machen" an.

Hauptvorteile

  • Zeit sparen: Machen Sie die Abschreibung für mehrere Aktivposten in einem Schritt rückgängig.
  • Fehler reduzieren: Minimieren Sie das Fehlerrisiko bei der Anpassung von Aktivposten-Datensätzen.
  • Effizienz steigern: Verwalten Sie große Mengen von Aktivposten mit weniger manuellem Aufwand.
  • Mehr Genauigkeit: Unterstützen Sie genaue Finanzberichterstattungs- und Prüfungsprozesse.

Was hat sich geändert?

Bisher konnten Sie Abschreibungseinträge nur einzeln über den Abschreibungsplan eines Aktivpostens rückgängig machen. Mit dieser Version haben wir eine Schaltfläche Buchung rückgängig machen zur Liste "Abschreibung buchen" hinzugefügt, mit der Sie mehrere Einträge gleichzeitig über verschiedene Aktivposten und Terminierungen hinweg rückgängig machen können.

Vorgehensweise

  1. Gehen Sie zu AnlagevermögensverwaltungAlleAbschreibung > Abschreibung buchen.

  2. Wählen Sie die gebuchten Einträge aus, die Sie rückgängig machen möchten.

  3. Wählen Sie Buchung rückgängig machen aus, um eine Bulk-Aktion auszuführen.

Sie erhalten eine E-Mail-Benachrichtigung, wenn der Vorgang abgeschlossen ist.

Berechtigungen und andere Anforderungen

Abonnement

Anlagevermögensverwaltung

Regionale Verfügbarkeit

Alle Regionen

Benutzertyp

Geschäftlicher Benutzer

Berechtigungen

Anlagevermögensverwaltung

  • Abschreibung buchen: Ausführen

Abhängigkeiten oder andere Anforderungen

Um einen Eintrag rückgängig zu machen, muss der zugehörige Aktivposten in Betrieb sein.

Einschränkungen
  • Historisch erfasste Einträge können nicht rückgängig gemacht werden.

  • Es können maximal 500 Einträge gleichzeitig rückgängig gemacht werden.

  • Innerhalb jeder Terminierung müssen Sie Einträge in der Reihenfolge vom jüngsten zum ältesten tatsächlichen Erfassungsdatum rückgängig machen, ohne dazwischen Einträge zu überspringen.