Anlagevermögensverwaltung
Abschreibungsbuchungen umkehren
Korrigieren Sie Abschreibungsfehler, ohne Journaleinträge entfernen oder manuelle Workarounds durchführen zu müssen. Sie können gebuchte Abschreibungen jetzt direkt in der Anlagevermögensverwaltung umkehren. Beim Umkehrvorgang wird ein ausgleichender Journaleintrag erstellt, wobei die ursprüngliche Buchung erhalten bleibt.
Bisher konnten Sie Abschreibungen nur rückgängig machen, wobei die ursprüngliche Buchung gelöscht wird. Dies ist in einigen Regionen nicht zulässig.
Hauptleistungen
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Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Sie können die ursprünglichen Buchungen beibehalten und gleichzeitig Korrekturen übersichtlich erfassen.
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Flexible Wiederherstellung: Gebuchte Abschreibungen können umgekehrt und der Zeitraum dann erneut gebucht werden, wenn Sie bereit sind.
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Geringerer manueller Aufwand: Manuelle Korrekturen von Journaleinträgen im Hauptbuch sind nicht mehr notwendig.
Was hat sich geändert?
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Sie können "Abschreibung umkehren" oder "Abschreibung rückgängig machen" auswählen, indem Sie die Konfiguration der Behandlung von Korrekturen festlegen.
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Umkehren ist für gebuchte Abschreibungseinträge auf den Seiten "Abschreibungsplan" und "Abschreibung buchen" verfügbar.
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Wenn Sie einen Abschreibungseintrag umkehren, wird der Eintrag als "Umgekehrt" markiert. Es wird dann automatisch ein ausgleichender Journaleintrag erstellt.
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Abschreibungseinträge können jetzt mit mehreren Journaleinträgen verlinkt werden. Dazu wird die Spalte Journaleintragsnummer durch einen Journaleinträge-Link ersetzt. Über den Link wird eine Liste aller zugehörigen Journaleinträge zu Abschreibungsaufwand und Umkehrung geöffnet.
Wissenswertes
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Die Konfiguration ist zu diesem Zeitpunkt dauerhaft. Sobald Sie die Behandlung von Korrekturen auf "Umkehren" festgelegt haben, sind keine Aktionen zum Rückgängigmachen mehr möglich, z. B. das Rückgängigmachen von Übertragungen oder Veräußerungen.
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Aktivposten mit umgekehrten Abschreibungen können nicht gelöscht werden.
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Bei Umkehrungen von Journaleinträgen wird das Hauptbuchkonto "Kumulierte Abschreibung" belastet und auf dem Hauptbuchkonto "Abschreibungsaufwand" erfolgt ein Eintrag auf der Habenseite.
Beispiel für JournaleinträgeJournaleintrag für Abschreibungsaufwand:
Journaleintrag für einen Abschreibungsaufwand Hauptbuchkonto
Soll ($)
Haben ($)
Abschreibungsaufwand 500,00 Kumulierte Abschreibungen 500,00 Journaleintrag für Abschreibungsaufwand umkehren:
Journaleintrag zur Umkehrung eines Abschreibungsaufwands Hauptbuchkonto
Soll ($)
Haben ($)
Kumulierte Abschreibungen 500,00 Abschreibungsaufwand 500,00
Vorgehensweise
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Navigieren Sie zu Anlagevermögen-Verwaltung > Einrichtung > Konfiguration.
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Wählen Sie Bearbeiten aus.
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Setzen Sie im Abschnitt "Journale und Konten" die Option "Behandlung von Korrekturen" auf Umkehren.
Diese Einstellung ist dauerhaft. Sobald Sie sie festgelegt haben, sind keine Aktionen zum Rückgängigmachen mehr möglich, z. B. das Rückgängigmachen von Übertragungen oder Veräußerungen.
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Wählen Sie Speichern.
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Gehen Sie zu Anlagevermögensverwaltung > Alle > Aktivposten.
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Suchen Sie den Aktivposten, den Sie aktualisieren möchten.
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Wählen Sie den Namen des Aktivpostens aus, um den Aktivposten anzuzeigen.
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Wählen Sie den Tab Abschreibungspläne aus.
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Wählen Sie die ID eines Plans aus, um ihn anzuzeigen.
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Wählen Sie für den zuletzt gebuchten Abschreibungseintrag Weitere Aktionen > Umkehren aus.
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Wählen Sie ein Umkehrungsdatum.
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Gehen Sie zum Bestätigen auf Umkehren.
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Gehen Sie zu Anlagevermögensverwaltung > Alle > Abschreibung buchen.
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Wählen Sie in der Dropdown-Liste "Ansichten" oben links die Ansicht Gebucht aus.
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Aktivieren Sie die Kontrollkästchen neben den Einträgen, die Sie umkehren möchten.
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Wählen Sie Umkehren aus.
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Wählen Sie ein Umkehrungsdatum.
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Gehen Sie zum Bestätigen auf Umkehren.
Berechtigungen und andere Anforderungen
| Abonnement |
Anlagevermögensverwaltung Administration (für die Einrichtung) |
|---|---|
| Regionale Verfügbarkeit |
Alle Regionen |
| Benutzertyp |
Geschäftlicher Benutzer mit Admin-Berechtigungen (für die Einrichtung) Geschäftlicher Benutzer |
| Berechtigungen |
Anlagevermögensverwaltung
Administration (für die Einrichtung)
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| Konfiguration |
In der Konfiguration der Anlagevermögensverwaltung muss die Behandlung von Korrekturen auf "Umkehren" gesetzt werden. |
| Einschränkungen |
Diese Einstellung ist zu diesem Zeitpunkt dauerhaft. Sobald Sie sie festgelegt haben, sind keine Aktionen zum Rückgängigmachen mehr möglich, z. B. das Rückgängigmachen von Übertragungen oder Veräußerungen. |