Anlagevermögensverwaltung

Abschreibungsbuchungen umkehren

Korrigieren Sie Abschreibungsfehler, ohne Journaleinträge entfernen oder manuelle Workarounds durchführen zu müssen. Sie können gebuchte Abschreibungen jetzt direkt in der Anlagevermögensverwaltung umkehren. Beim Umkehrvorgang wird ein ausgleichender Journaleintrag erstellt, wobei die ursprüngliche Buchung erhalten bleibt.

Abschreibungsplan mit umgekehrtem Eintrag

Bisher konnten Sie Abschreibungen nur rückgängig machen, wobei die ursprüngliche Buchung gelöscht wird. Dies ist in einigen Regionen nicht zulässig.

Hauptleistungen

  • Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Sie können die ursprünglichen Buchungen beibehalten und gleichzeitig Korrekturen übersichtlich erfassen.

  • Flexible Wiederherstellung: Gebuchte Abschreibungen können umgekehrt und der Zeitraum dann erneut gebucht werden, wenn Sie bereit sind.

  • Geringerer manueller Aufwand: Manuelle Korrekturen von Journaleinträgen im Hauptbuch sind nicht mehr notwendig.

Was hat sich geändert?

  • Sie können "Abschreibung umkehren" oder "Abschreibung rückgängig machen" auswählen, indem Sie die Konfiguration der Behandlung von Korrekturen festlegen.

  • Umkehren ist für gebuchte Abschreibungseinträge auf den Seiten "Abschreibungsplan" und "Abschreibung buchen" verfügbar.

  • Wenn Sie einen Abschreibungseintrag umkehren, wird der Eintrag als "Umgekehrt" markiert. Es wird dann automatisch ein ausgleichender Journaleintrag erstellt.

  • Abschreibungseinträge können jetzt mit mehreren Journaleinträgen verlinkt werden. Dazu wird die Spalte Journaleintragsnummer durch einen Journaleinträge-Link ersetzt. Über den Link wird eine Liste aller zugehörigen Journaleinträge zu Abschreibungsaufwand und Umkehrung geöffnet.

Wissenswertes

  • Die Konfiguration ist zu diesem Zeitpunkt dauerhaft. Sobald Sie die Behandlung von Korrekturen auf "Umkehren" festgelegt haben, sind keine Aktionen zum Rückgängigmachen mehr möglich, z. B. das Rückgängigmachen von Übertragungen oder Veräußerungen.

  • Aktivposten mit umgekehrten Abschreibungen können nicht gelöscht werden.

  • Bei Umkehrungen von Journaleinträgen wird das Hauptbuchkonto "Kumulierte Abschreibung" belastet und auf dem Hauptbuchkonto "Abschreibungsaufwand" erfolgt ein Eintrag auf der Habenseite.

Vorgehensweise

Berechtigungen und andere Anforderungen

Abonnement

Anlagevermögensverwaltung

Administration (für die Einrichtung)

Regionale Verfügbarkeit

Alle Regionen

Benutzertyp

Geschäftlicher Benutzer mit Admin-Berechtigungen (für die Einrichtung)

Geschäftlicher Benutzer

Berechtigungen

Anlagevermögensverwaltung

  • Aktivposten: Auflisten, Anzeigen

  • Abschreibung buchen: Ausführen

Administration (für die Einrichtung)

  • Anwendungsabonnements: Konfigurieren

Konfiguration

In der Konfiguration der Anlagevermögensverwaltung muss die Behandlung von Korrekturen auf "Umkehren" gesetzt werden.

Einschränkungen

Diese Einstellung ist zu diesem Zeitpunkt dauerhaft. Sobald Sie sie festgelegt haben, sind keine Aktionen zum Rückgängigmachen mehr möglich, z. B. das Rückgängigmachen von Übertragungen oder Veräußerungen.