Teilbesitz an Tochtergesellschaften – Konsolidierung der Verwaltungskonsole
Teileigentum liegt vor, wenn die Muttergesellschaft Unternehmen weniger als 100 % an einer Tochtergesellschaft hält. Das Teileigentum an einer Tochtergesellschaft wird auf der Informationsseite der Tochtergesellschaft definiert (
Die dort eingegebene Nummer wird zum Standard-Prozentsatz, zu dem alle Transaktionen der Tochtergesellschaft für alle Konsolidierungszeiträume konsolidiert werden. Wenn es für einen oder mehrere bestimmte Zeiträume Eigentumsänderungen gibt, können Sie den Prozentsatz der Eigentumsverhältnisse in den betroffenen Zeiträumen über Datensätze der übergeordneten Konsolidierung ändern: Zeiträume der Tochtergesellschaft [Weiter] Periodenzuordnungen der Tochtergesellschaft [Bearbeiten] Editor für Konsolidierungsperioden.
Um das Eigentum von weniger als 100 % zu kompensieren, wird die Prozentsatz, die Sie nicht besitzen, abgezogen und in die Konto der Minderheitenbeteiligung einbezogen und in die Minderheitenbeteiligung verrechnet. Ertrag oder Ausgaben Konto (
Wie in der obigen Abbildung gezeigt, ist das Teileigentum an einer Konsolidierung, bei der die Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaften alle dieselbe Währung verwenden, relativ einfach. Bei einer Konsolidierung mit mehreren Währungen wird der Prozess jedoch komplexer. Bei dieser Art der Konsolidierung werden Bilanzkonten mit dem Bilanzwechselkurs [1] und Ertrag Auszug skonten mit dem gewichteten Mittelwert-Satz [2] faktorisiert, aber in beiden Fällen wird die Betrag, die nicht im Besitz sind, abgezogen und in die Konto der Minderheitsbeteiligung einbezogen.
Darüber hinaus werden zwei Anpassungen der Währungsumrechnung [3] und [4] vorgenommen, um Schwankungen zwischen dem Bilanzkurs, der in der Regel der Umrechnungskurs der Währung am Ende des Monats ist, und dem gewichteten Mittelwert, der in der Regel der Mittelwert der Umrechnungskurse für den Zeitraum ist, auszugleichen. Folglich wird der Prozentsatz, den Sie nicht besitzen, von CTA1 und CTA2 abgezogen und in die Konto für Minderheitenbeteiligungen aufgenommen und in den Erträgen der Minderheitenanteile oder Ausgaben Konto verrechnet.
Eine ausführlichere Erläuterung der Berechnung einer Konsolidierung in mehreren Währungen finden Sie unter Konsolidierungsberechnungen in mehreren Währungen.