Die Inbetriebnahme eines Aktivpostens in Betrieb rückgängig machen – Anlagevermögensverwaltung

Wenn Sie eine Aktivposten versehentlich in Betrieb platzieren, können Sie die Platzierung in Betrieb rückgängig machen.

Das Zurücksetzen von "Ort in Betrieb" bewirkt Folgendes:

  • Löscht die Abschreibungspläne des Aktivpostens. Nur Zeitpläne ohne erfasste Einträge können gelöscht werden.

  • Entfernt das Inbetriebnahmedatum des Aktivpostens.

  • Ändert den Status des Aktivpostens in "Bereit zur Überprüfung".

Informationen zum Rückgängigmachen des gleichzeitigen Platzierens mehrerer Aktivposten in Betrieb finden Sie unter Platzieren von Aktivposten in Betrieb im Bulk rückgängig machen.

Bevor Sie beginnen

Überprüfen Sie Folgendes:

  • Der Status des Aktivpostens lautet "In Betrieb".

  • Der Aktivposten ist aktiv.

  • Die Aktivposten enthält keine gebuchten Abschreibung, Übertragungen oder Teilveräußerungen.

  • Der Aktivposten wurde nicht aus einer Teilung erstellt.

"In Betrieb setzen" rückgängig machen

  1. Gehe zu Anlagevermögen-Verwaltung > Alle > Aktivposten.
  2. Suchen Sie den Aktivposten, den Sie rückgängig machen möchten.

  3. Wählen Sie den Namen des Aktivpostens aus, um den Aktivposten anzuzeigen.

  4. Wählen Sie rechts oben auf der Seite Mehr Aktionen >Stellen in Betrieb rückgängig machen.

  5. Auswählen Stellen in Betrieb rückgängig machen zur Bestätigung.