Bevollmächtigte für Genehmigungen zuweisen oder bearbeiten
Die Delegierung wird nicht durchgeführt, wenn eine Benutzergruppe als Genehmigender festgelegt ist.
| Abonnement |
Hauptbuch |
|---|---|
| Regionale Verfügbarkeit |
Alle Regionen |
| Benutzertyp |
Geschäftlicher Benutzer mit Admin-Berechtigungen |
| Berechtigungen |
Administration
|
| Voraussetzungen |
|
Delegierung aktivieren
-
Gehen Sie zu Hauptbuch > Einrichtung > Konfiguration.
-
Suchen Sie im Abschnitt Funktionalität aktivieren den Unterabschnitt Genehmigungen.
-
Wählen Sie das Kontrollkästchen Delegierung aktivieren.
Die Schaltfläche Verwalten wird angezeigt.
Wählen Sie als Nächstes den Standard-Stellvertreter aus und weisen Sie Stellvertreter für die einzelnen Transaktionsgenehmigenden für Journaleinträge zu.
Bevollmächtigte zuweisen
Wenn Sie den Standard-Stellvertreter auswählen, wird diese Person automatisch für alle Genehmigenden in der Liste ausgewählt.
Die Liste der verfügbaren Stellvertreter:innen basiert darauf, dass der:die Stellvertreter:in eine übereinstimmende Rolle hat. Wenn Ihr Unternehmen eine wertbasierte Genehmigungsrichtlinie verwendet, stellen Sie sicher, dass Ihr:e stellvertretende:r Genehmigende:r über die gleiche oder eine höhere Berechtigung für die Wertgenehmigung verfügt. Wertbasierte Berechtigungen werden nicht an Stellvertreter:innen vererbt. Erfahren Sie mehr zum Thema Genehmigungsrichtlinien.
-
Gehen Sie zu Hauptbuch > Einrichtung > Konfiguration.
-
Wählen Sie Standard-Bevollmächtigte aus.
Der hier ausgewählte Benutzer wird zum Vorausfüllen der Tabelle "Bevollmächtigte" verwendet.
-
Wählen Sie für die jeweiligen Genehmigenden auch jeweils Stellvertretende aus.
-
Wählen Sie Speichern.
Wenn Benutzer*innen die Berechtigung zum Genehmigen von Journaleinträgen erteilt wird, nachdem Sie Bevollmächtigte zugewiesen haben, ist der Bevollmächtigte des neuen Genehmigenden der Standard-Bevollmächtigte, falls Sie ihn nicht ändern.
- Gehen Sie zu Hauptbuch > Admin > Mehr > Stellvertreter verwalten.
Weitere Informationen zur Delegierung von Genehmigungen